Medienmitteilungen 29.06.2023
Förderung digitale Transformation – Regierung führt Kostenschwellen für Beiträge ein
Neu sollen nur noch Projekte gefördert werden, welche eine gewisse Grösse erreichen. Das bedeutet, die Vorhaben müssen mindestens 100 000 Franken anrechenbare Kosten aufweisen. Für Pilot-/Vorprojekte, Studien sowie Aus- und Weiterbildungsprojekte gilt eine Schwelle von 50 000 Franken. Damit betragen die Förderbeiträge, ausgehende von einem Durchschnittlichen Förderbeitrag von 30 bis 40 Prozent der anrechenbaren Kosten, jeweils mehr als 30 000 beziehungsweise 15 000 Franken.
Diese Kostenschwellen haben zum Ziel, die Förderung zu fokussieren, zu schärfen und eine höhere Wirksamkeit herbeizuführen. Die Ausrichtung von vielen Kleinstbeiträgen entspricht nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes zur Förderung zur digitalen Transformation. Tendenziell erzielen grössere Vorhaben eine höhere Wirksamkeit über die Regionen und den Kanton. Zugleich hat die Praxis gezeigt, dass der Aufwand sowohl auf Seiten der Gesuchstellenden als auch auf Seiten von GRdigital und des Kantons zu gross ist im Vergleich zur Wirkung einer Förderung mit Kleinstbeiträgen. Ausserdem werden mit der Festlegung von Schwellen auch klare Verhältnisse für die Gesuchstellenden geschaffen.
Im Auftrag des Kantons nimmt der Verein GRdigital verschiedene Aufgaben zur Förderung der digitalen Transformation in Graubünden wahr und begleitet Gesuchstellende, prüft Gesuche und spricht eine Förderempfehlung aus. Den abschliessenden Entscheid über eine Förderung fällt jeweils die Regierung.
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Marcel Meyer
Geschäftsführer GRdigital
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