FAQ
Allgemeine Fragen
1. Welche Arten von Projekten werden gefördert? | Förderungswürdig sind Projekte, die die Volkswirtschaft des Kantons Graubünden als Ganzes begünstigen. Details dazu findest du im Förderleitbild. GRdigital unterteilt die Projekte in drei Arten gemäss der Wirkung, die angestrebt wird:
|
---|---|
2. Wer entscheidet, um welche Projektart es sich handelt? | Für die Einordnung der Projekte verwendet GRdigital Richtgrössen. Als Gesuchsteller kannst du die Einordnung von Ihrem Projekt gemäss den Projektarten vornehmen. Je nachdem unter welcher Projektart sich ein Gesuch einordnet, werden verschiedene Angaben zum Projekt benötigt. Grundsätzlich werden für kleinere Projekte weniger Angaben benötigt als für Grossprojekte. Gerne steht die Geschäftsstelle für Auskünfte und Rücksprachen zur Projekteinordnung zur Verfügung. |
3. Welche Vorhaben können nicht gefördert werden? |
|
4. Nach welchen Vorgaben werden die Gesuche bewertet? | Für die Fördergesuche gibt es einen eigenen Kriterienkatalog, entlang derer die Gesuche bewertet werden. Je nach Projektgrösse und Projektart werden unterschiedilch viele Kriterien angewendet. Aus diesem Grund gibt es für jede der drei Projektarten eine eigene Vorlage mit den entsprechenden Evaluationskriterien. Den Kriterinkatalog sowie die Vorlagen dazu findest du hier. |
5. Kann ich mein Gesuch dem Fachrat selbst präsentieren? | Wir bieten den Gesuchsstellern im Vorfeld zur Gesuchsevaluation die Möglichkeit an das Projekt im Rahmen eines Live-Pitches selber zu präsentieren. Die Präsentation inklusive Fragenrunde durch die Fachexpert/innen dauert maximal 15 Minuten. Der Termin findet ausschliesslich online statt. Die einzelnen Expert/innen bleiben dabei anonym. Wann der Live-Pitch stattfinden kann, wird den Gesuchsstellern nach der Einreichung im Vorfeld mitgeteilt. |
6. Wer kann ein Gesuch einreichen? | Gemäss Art.3 Abs.1 A) GDT sind Unternehmen, Vereine, Organisationen und öffentlich-rechtlich Institutionen als Projektträger gesuchsberechtigt. Bei einfachen Gesellschaften muss eine juristische Organisation die Rolle des Projektträgers übernehmen. Gesuche von Einzelbetrieben können nur berücksichtigt werden, sofern die Wettbewerbsneutralität nicht verletzt ist und der Sitz der Trägerschaft in Graubünden ist. Weitere Informationen sind in den Gesuchsvorlagen zu finden. |
7. Muss man bei GRdigtal Mitglied sein, um ein Gesuch einreichen zu können? | Nein, die Mitgliedschaft bei GRdigital ist keine Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuchs. |
8. Wo können Gesuche eingereicht werden? | Gesuche können in diesem online Formular erfasst und zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Aktuell ist es leider nicht möglich das Eingabeformular zwischenzuspeichern. Deshalb ist es sinnvoll das Formular erst auszufüllen und einzureichen, wenn alle notwendigen Unterlagen bereit sind. |
9. Warum unterscheiden sich die notwendigen Unterlagen je nach Gesuch? | Alle Projekte erfassen die gleichen grundlegenden Information zum Vorhaben im Webformular. Für jedes Projekt müssen weiterhin die Gesuchsvorlage ausgefüllt bereitgestellt werden, wobei sich der Umfang je nach Projektart unterscheidet. Auch der Umfang der notwendigen Beilagen ist bei grösseren Vorhaben umfangreicher als bei Klein- oder Pilotprojekten. Die Beilagen können auch in einem umfassenden Dokument zusammengeführt werden. |
10. Wo findet man Unterstützung für Fragen rund um die Projektentwicklung und Gesuchstellung? | Die Geschäftsstelle GRdigital steht Projektinitianten, Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller und Projektträgerschaften von Digitalisierungsvorhaben als beratende Stelle bei der Entwicklung umsetzungsreifer Projekte sowie für die Gesucheingabe zur Verfügung. |
Fragen zu Projektarten
11. Welche Unterlagen sind für die Einreichung eines Leuchtturmprojekts notwendig? | Für eine fundierte Evaluation von Leuchtturmprojekte sind folgende Unterlagen notwendig: Notwendige Beilagen:
|
---|---|
12. Welche Unterlagen sind für die Einreichung eines Breitenprojekts notwendig? | Für eine fundierte Evaluation von Breitenprojekten sind folgende Unterlagen notwendig: Notwendige Beilagen:
|
13. Welche Unterlagen sind für die Einreichung eines Pilot- oder Kleinprojekts bzw. Vorprojekts notwendig? | Für ein Gesuch der Projektart Pilot- oder Kleinprojekt bzw. Vorprojekt sind folgende Unterlagen not- wendig, damit ihr Gesuche zügig bearbeitet und fundiert evaluiert werden kann: Notwendige Beilagen:
|
Informationen zu den Beilagen
14. Welche Informationen sollte der Zeit- /Projektplan enthalten? | Aus dem Zeit-/Projektplan sollte hervorgehen, welche Arbeiten in welchen Zeitraum und in welcher zeitlichen Abfolge mit welchem Ergebnis geplant sind. Idealerweise enthält die Darstellung auch Angaben zu den anfallenden Kosten im Zeitablauf. Zwingend notwendig ist die Angabe von Meilensteinen im Projektablauf. Der Detail- und Umfang der Projektplanung soll Grösse und Umfang des Projekt-Vorhabens entsprechen. Zur Evaluation eines Leuchtturm-Vorhabens sind dementsprechend mehr Informationen notwendig als für ein Pilot- oder Vorprojekt. |
---|---|
15. Welche Informationen über die Projektorganisation und die eingebrachten Kompetenzen sind erforderlich? | Aus den Angaben sollte hervorgehen, wer für welche Teilbereiche des Projekts verantwortlich ist und welche Rolle einnimmt (soweit dies bei Einreichung des Vorhabens bekannt ist, gerne auch namentlich). Wir möchten zudem gerne wissen, welche Personen hinter einem Projektvorhaben stecken und welchen Rucksack sie für das Vorhaben mitbringen. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen bspw. durch eine kurze Zusammenfassung der relevanten Erfahrung und/oder den Verweis auf einschlägige Informationen im Web (zum Beispiel LinkedIn Profil, Webseite). Auch hier gilt: je grösser das Vorhaben desto mehr Informationen sind für eine Evaluation notwendig. |
16. Welche Informationen müssen aus dem Budget ersichtlich sein? | Beim Budget wird auf folgende Fragen geachtet:
Damit wir alle Gesuche in vergleichbarer Art evaluieren können und um einen transparenten Einblick in das anrechenbare Projektbudget zu gewinnen, gilt es bei der Aufstellung des Projektbudgets folgendes zu beachten:
|
17. In welcher Höhe sind Personalkosten der Projektmitarbeitenden anrechenbar? | Für die Bemessung der anrechenbaren Personalkosten für Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter gelten folgende Brutto-Höchstsätze:
Personalkosten sind für die, im Projekt massgeblich involvierten Personen aufzunehmen (Projektträger und Projektpartner). Externe Personalkosten, die nicht durch die Projektträger getragen werden, sind gemäss den Offerten in die Finanzplanung aufzunehmen. |
18. Welche Informationen müssen aus dem Finanzierungsplan ersichtlich sein? | Bei der Finanzierungsplanung wird auf folgende Fragen geachtet:
Im Eingabeformular ist der bei GRdigital beantragte Betrag anzugeben. Die Begründung für die Höhe des Betrags ist in der Gesuchsvorlage zu erläutern. |
19. Welche Kosten sind für Dienstleistungen, die durch das Projekt eingekauft wurden, anrechenbar? | Für das Projekt eingekaufte Dienstleistungen Dritter gelten als externe Dienstleistungen. Die effektiven Beträge können angerechnet werden. |
20. Welche Kosten sind nicht anrechenbar? | Folgende Kosten sind nicht anrechenbar:
Definition Overheadkosten: Kosten, die die Grundausstattung der Projektpartner betreffen, sowie Spesen. |
21. Ab welchem Zeitpunkt sind Leistungen anrechenbar? | Leistungen sind ab Förderentscheid seitens Kanton Graubünden anrechenbar. Dies ist so im Finanzhaushaltsgesetz (Artikel 45) geregelt. Gesuchsstellern wird daher empfohlen genügend Zeit für die Erarbeitung der Unterlagen und Evaluation durch GRdigital einzuplanen. Wir empfehlen hierfür eine Zeitspanne zwischen 3-6 Monaten. Vorarbeiten sowie Leistungen, die vor dem Förderentscheid finanziert werden müssen, können nicht über GRdigital ersucht werden. |
Nach der Gesuchseinreichung
22. Wie geht es weiter, wenn Ihr Gesuch eingereicht ist? | In einem ersten Schritt überprüft die Geschäftsstelle die Vollständigkeit und Erfüllung der formellen Voraussetzungen Ihres Gesuchs. Sind diese erfüllt, werden aus dem Fachrat Experten bestimmt, welche das Gesuch inhaltlich evaluieren (bei Kleinprojekten nur ein Experte). Auf Basis dieser inhaltlichen Beurteilung erstellt die Geschäftsstelle ein Dossier zum Projekt zuhanden des Vorstands GRdigital inklusive einer Empfehlung der Beitragshöhe. Der Vorstand gibt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller laufenden und neu zu beurteilenden Projekten eine positive oder negative Förderempfehlung für jedes Projekte zuhanden des Kantons ab. Der definitive Förderentscheid liegt bei der Kantonsregierung, welche eine entsprechende Verfügung herausgibt. Im Fall eines positiven Entscheids wird mit der Projektträgerschaft eine eine Fördervereinbarung abgeschlossen, welche Meilenstein und Auszahlungsmodalitäten des Förderbetrags enthält. |
---|---|
23. Wie lange dauert die Gesuchbearbeitung? | Unser Ziel ist es, Gesuche so zügig wie möglich zu bearbeiten, damit du schnell weisst, ob und wie du in deinem Vorhaben unterstützt werden. Dafür sind wir darauf angewiesen, dass wir von dir alle notwendigen Informationen und Angaben bei der Gesucheinreichung erhalten. Die Geschäftsstelle GRdigital steht für Rücksprachen und Begleitung bereits vor Gesucheinreichung zur Verfügung. Sind die formalen Gesuchvoraussetzungen erfüllt setzen wir alles daran, den materiellen Gesuchprozess bis zur Förderempfehlung zuhanden des Kantons so schnell wie möglich abzuwickeln. Je nach Umfang des Gesuchs, terminlicher Verfügbarkeit geeigneter Fachexperten und anderer zeitlicher Rahmenbedingungen kann dies jedoch unterschiedlich lange dauern. Zudem ist zu beachten, dass die Regierung über die Gesuche entscheidet. |
24. Wie erfahre ich den Stand meines Gesuchs? | Die Geschäftsstelle informiert Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller über den Eingang ihres Gesuchs und damit den Start des Gesuchprozesses. Ausserdem informiert die Geschäftsstelle nach der Weiterleitung der Förderempfehlung durch GRdigital an den Kanton. |
25. Wie erfahre den Entscheid meines Gesuchs? | Du erhältst eine schriftliche Verfügung des Entscheides vom Kanton. |
26. Was wird in der Fördervereinbarung festgehalten? | Die Fördervereinbarung wird im Minimum den Auszahlungsplan der bewilligten Fördermittel beinhalten. Da die Auszahlung der Mittel bei grösseren Projekten an das Erreichen definierter Meilensteine gekoppelt ist, werde auch die Meilensteine Gegenstand der Vereinbarung sein. |
27. Wie verläuft die Berichterstattung? | Die Details der notwendigen und angemessen Berichterstattung befinden sich aktuell in Klärung. Grundsätzlich gilt: Die Projektträgerschaft und Projektmitarbeitenden sollen sich auf die Projektarbeit konzentrieren können; Berichterstattung sowie Controlling werden der Projektgrösse entsprechend gestaltet. |
28. Was ist, wenn ich Meilensteine nicht einhalten kann? | Uns ist bewusst, dass alle im Rahmen von GRdigital geförderten Projekte Innovationscharakter haben. Der Projektverlauf ist mit mal mehr mal weniger Unsicherheiten und Risiko behaftet und im Vorfeld definierte Meilensteine können vielleicht nicht gehalten werden bzw. werden sogar obsolet. Diesen Umständen wird bei der Zwischenevaluation der geförderten Projekte Rechnung getragen. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze. |