FAQ

Ein Mann bei Vermessungsarbeiten an einem zugefrorenen Stausee in winterlicher Landschaft in Graubünden
Hier findest du Wissenswertes rund um die Fördergesuche und den Prozess.

Allgemeine Fragen

1. Welche Arten von Projekten werden gefördert?
Förderungswürdig sind Projekte, die die Volkswirtschaft des Kantons Graubünden als Ganzes begünstigen. Details dazu findest du im Förderleitbild.

GRdigital unterteilt die Projekte in drei Arten gemäss der Wirkung, die angestrebt wird:

  • Leuchtturmprojekte mit grosser Wirkung und Ausstrahlung über die Kantonsgrenzen hin- aus (Grossprojekte); Gesamtkosten über 1 Million CHF
  • Breitenprojekte mit gutem Kosten-Nutzen Verhältnis und nachweisbarem Multiplikatoreneffekt; Gesamtkosten zwischen 100’000 und 1. Million CHF
  • Pilot- und Kleinprojekte sowie Vorprojekte zum Entwickeln umsetzungsreifer Projekte (Kleine Projekte). Gesamtkosten von bis zu 100’000 CHF
Ergänzend dazu plant GRdigital Ausschreibungen für andere Projektarten und Themenbereiche. Ebenfalls kann GRdigital Kooperationsprojekte und übergeordnete Aktivitäten im Bereich Kompetenzaufbau und Wissenstransfer initialisieren.
2. Wer entscheidet, um welche Projektart es sich handelt?
Für die Einordnung der Projekte verwendet GRdigital Richtgrössen. Als Gesuchsteller kannst du die Einordnung von Ihrem Projekt gemäss den Projektarten vornehmen. Je nachdem unter welcher Projektart sich ein Gesuch einordnet, werden verschiedene Angaben zum Projekt benötigt. Grundsätzlich werden für kleinere Projekte weniger Angaben benötigt als für Grossprojekte.

Gerne steht die Geschäftsstelle für Auskünfte und Rücksprachen zur Projekteinordnung zur Verfügung.

3. Welche Vorhaben können nicht gefördert werden?
  • Reine Marketingmassnahmen;
  • Infrastrukturvorhaben wie bspw. die Breitbanderschliessung und ausschliessliche Investitionen in Hardware;
  • Projekte im Bereich der Digitalisierung ohne einen klaren Bezug zur digitalen Transformation gemäss Art. 3 Abs.1 VDT (bspw. Projekte im Webbereich und in den Sozialen Medien ohne Bezug zur digitalen Transformation);
  • Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen sind;
  • Projekte, die bestehende Tätigkeiten ohne nennenswerte Innovationen oder Skalierungen weiterführen.
  • Projekte, die dem Förderleitbild von GRdigital widersprechen;
4. Nach welchen Vorgaben werden die Gesuche bewertet?
Für die Fördergesuche gibt es einen eigenen Kriterienkatalog, entlang derer die Gesuche bewertet werden. Je nach Projektgrösse und Projektart werden unterschiedilch viele Kriterien angewendet. Aus diesem Grund gibt es für jede der drei Projektarten eine eigene Vorlage mit den entsprechenden Evaluationskriterien. Den Kriterinkatalog sowie die Vorlagen dazu findest du hier.
5. Kann ich mein Gesuch dem Fachrat selbst präsentieren?
Wir bieten den Gesuchsstellern im Vorfeld zur Gesuchsevaluation die Möglichkeit an das Projekt im Rahmen eines Live-Pitches selber zu präsentieren. Die Präsentation inklusive Fragenrunde durch die Fachexpert/innen dauert maximal 15 Minuten. Der Termin findet ausschliesslich online statt. Die einzelnen Expert/innen bleiben dabei anonym. Wann der Live-Pitch stattfinden kann, wird den Gesuchsstellern nach der Einreichung im Vorfeld mitgeteilt.
6. Wer kann ein Gesuch einreichen?
Gemäss Art.3 Abs.1 A) GDT sind Unternehmen, Vereine, Organisationen und öffentlich-rechtlich Institutionen als Projektträger gesuchsberechtigt. Bei einfachen Gesellschaften muss eine juristische Organisation die Rolle des Projektträgers übernehmen.

Gesuche von Einzelbetrieben können nur berücksichtigt werden, sofern die Wettbewerbsneutralität nicht verletzt ist und der Sitz der Trägerschaft in Graubünden ist. Weitere Informationen sind in den Gesuchsvorlagen zu finden.

7. Muss man bei GRdigtal Mitglied sein, um ein Gesuch einreichen zu können?
Nein, die Mitgliedschaft bei GRdigital ist keine Voraussetzung für das Einreichen eines Gesuchs.
8. Wo können Gesuche eingereicht werden?
Gesuche können in diesem online Formular erfasst und zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Aktuell ist es leider nicht möglich das Eingabeformular zwischenzuspeichern. Deshalb ist es sinnvoll das Formular erst auszufüllen und einzureichen, wenn alle notwendigen Unterlagen bereit sind.
9. Warum unterscheiden sich die notwendigen Unterlagen je nach Gesuch?
Alle Projekte erfassen die gleichen grundlegenden Information zum Vorhaben im Webformular. Für jedes Projekt müssen weiterhin die Gesuchsvorlage ausgefüllt bereitgestellt werden, wobei sich der Umfang je nach Projektart unterscheidet. Auch der Umfang der notwendigen Beilagen ist bei grösseren Vorhaben umfangreicher als bei Klein- oder Pilotprojekten. Die Beilagen können auch in einem umfassenden Dokument zusammengeführt werden.
10. Wo findet man Unterstützung für Fragen rund um die Projektentwicklung und Gesuchstellung?
Die Geschäftsstelle GRdigital steht Projektinitianten, Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller und Projektträgerschaften von Digitalisierungsvorhaben als beratende Stelle bei der Entwicklung umsetzungsreifer Projekte sowie für die Gesucheingabe zur Verfügung.

Hier kannst du mit uns Kontakt aufnehmen.

Fragen zu Projektarten

11. Welche Unterlagen sind für die Einreichung eines Leuchtturmprojekts notwendig?
Für eine fundierte Evaluation von Leuchtturmprojekte sind folgende Unterlagen notwendig: Notwendige Beilagen:
  • Beilage 1: Zeit- und Projektplan mit Meilensteinen (Details siehe Frage 13 im Gesuchsformular)
  • Beilage 2: Angaben zur Organisation und den involvierten Akteuren (Projektorganisation/Organigramm mit Aufgaben und Rollenteilung; Kompetenzausweis Projektträgerschaft/Projektleitung/wesentliche Projektmitarbeiterinnen und –mitarbeiter (Details siehe Frage 14 im Gesuchsformular)
  • Beilage 3: Budget und Finanzierungsplan (Details siehe Frage 15 im Gesuchsformular)
  • Businessplan mit Details zur Finanzierung nach Projektabschluss
  • Für die Evaluation der Eigenleistungen und die Beitragsbemessung ist Nachweis zu geben, über das Engagement weiterer Projektbeteiligter, allenfalls bereits erfolgte Zusagen von Partnern, anderer Förderinstitutionen bzw. Angabe, bei welchen Institutionen weitere Förderbeiträge beantragt sind und der Entscheid noch aussteht.
Die Beilagen können in einem Dokument zusammengefasst und hochgeladen werden. Weitere Beilagen ausserhalb der Vorlagen sind erlaubt.
12. Welche Unterlagen sind für die Einreichung eines Breitenprojekts notwendig?
Für eine fundierte Evaluation von Breitenprojekten sind folgende Unterlagen notwendig: Notwendige Beilagen:
  • Beilage 1: Zeit- und Projektplan mit Meilensteinen (Details siehe Frage 14)
  • Beilage 2: Angaben zur Organisation und den involvierten Akteuren (Projektorganisation/Organigramm mit Aufgaben und Rollenteilung; Kompetenzausweis Projektträgerschaft/Projektleitung/wesentliche Projektmitarbeiterinnen und –mitarbeiter (Details siehe Frage 15)
  • Beilage 3: Budget und Finanzierungsplan (Details siehe Frage 16)
  • Für die Evaluation der Eigenleistungen und die Beitragsbemessung ist Nachweis zu geben über das Engagement weiterer Projektbeteiligter, allenfalls bereits erfolgte Zusagen von Partnern, anderer Förderinstitutionen bzw. Angabe, bei welchen Institutionen weitere Förderbeiträge beantragt sind und der Entscheid noch aussteht.
Die Beilagen können in einem Dokument zusammengefasst und hochgeladen werden. Weitere Beilagen ausserhalb der Vorlagen sind erlaubt.
13. Welche Unterlagen sind für die Einreichung eines Pilot- oder Kleinprojekts bzw. Vorprojekts notwendig?
Für ein Gesuch der Projektart Pilot- oder Kleinprojekt bzw. Vorprojekt sind folgende Unterlagen not- wendig, damit ihr Gesuche zügig bearbeitet und fundiert evaluiert werden kann: Notwendige Beilagen:
  • Beilage 1: Zeit- und Projektplan mit Meilensteinen (Details siehe Frage 13)
  • Beilage 2: Angaben zur Organisation und den involvierten Akteuren (Projektorganisation/Or- ganigramm mit Aufgaben und Rollenteilung; Kompetenzausweis Projektträgerschaft/Projekt- leitung/wesentliche Projektmitarbeiterinnen und –mitarbeiter (Details siehe Frage 14)
  • Beilage 3: Budget und Finanzierungsplan (Details siehe Frage 15)
  • Nachweis über allenfalls bereits erfolgte Zusagen von Partnern, anderer Förderinstitutionen bzw. Angabe, bei welchen Institutionen weitere Förderbeiträge beantragt sind und der Entscheid noch aussteht.
Die Beilagen können in einem Dokument zusammengefasst und hochgeladen werden. Weitere Beilagen ausserhalb der Vorlagen sind erlaubt.

Informationen zu den Beilagen

14. Welche Informationen sollte der Zeit- /Projektplan enthalten?
Aus dem Zeit-/Projektplan sollte hervorgehen, welche Arbeiten in welchen Zeitraum und in welcher zeitlichen Abfolge mit welchem Ergebnis geplant sind. Idealerweise enthält die Darstellung auch Angaben zu den anfallenden Kosten im Zeitablauf. Zwingend notwendig ist die Angabe von Meilensteinen im Projektablauf.

Der Detail- und Umfang der Projektplanung soll Grösse und Umfang des Projekt-Vorhabens entsprechen. Zur Evaluation eines Leuchtturm-Vorhabens sind dementsprechend mehr Informationen notwendig als für ein Pilot- oder Vorprojekt.

15. Welche Informationen über die Projektorganisation und die eingebrachten Kompetenzen sind erforderlich?
Aus den Angaben sollte hervorgehen, wer für welche Teilbereiche des Projekts verantwortlich ist und welche Rolle einnimmt (soweit dies bei Einreichung des Vorhabens bekannt ist, gerne auch namentlich).

Wir möchten zudem gerne wissen, welche Personen hinter einem Projektvorhaben stecken und welchen Rucksack sie für das Vorhaben mitbringen. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen bspw. durch eine kurze Zusammenfassung der relevanten Erfahrung und/oder den Verweis auf einschlägige Informationen im Web (zum Beispiel LinkedIn Profil, Webseite).

Auch hier gilt: je grösser das Vorhaben desto mehr Informationen sind für eine Evaluation notwendig.

16. Welche Informationen müssen aus dem Budget ersichtlich sein?
Beim Budget wird auf folgende Fragen geachtet:
  • Wie nachvollziehbar sind die einzelnen Positionen im Budget aufgeführt?
  • Sind die in der Finanzplanung aufgeführten Beträge geschätzt oder – existieren Belege/Offerten?
  • Ist das Budget sauber geführt?
  • Ist der Aufwand verhältnismässig?
  • Sind die einzelnen Aufwandspositionen belegt und nachvollziehbar?
  • Sind die Verhältnisse zwischen den verschiedenen Aufwandspositionen verhältnismässig?
Damit wir einen schnellen und einfachen Überblick über das Budgets des Gesuchs erhalten, bitten wir dich folgende obligatorische Vorlage auszufüllen: Vorlage Übersicht Budget

Damit wir alle Gesuche in vergleichbarer Art evaluieren können und um einen transparenten Einblick in das anrechenbare Projektbudget zu gewinnen, gilt es bei der Aufstellung des Projektbudgets folgendes zu beachten:

  • Es dürfen nur Kosten, welche der Projektrealisierung dienen im Budget aufgenommen werden. Entweder handelt es sich um Investitionskosten oder Betriebskosten der Projektlaufzeit (höchstens erste 5 Betriebsjahre).
  • Im Budget müssen die Aufwände nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden in Personal-,Sach- und externe Dienstleistungsaufwendungen.
  • Die Kosten für Leuchtturmprojekte und Breitenprojekte müssen nach Meilensteinen aufgeschlüsselt werden, d.h. welche Aufwendungen fallen für die Erreichung eines Meilensteins vo- raussichtlich an. Die Kosten für Klein-, Pilot- und Vorprojekte müssen nicht zwingend nach Meilensteinen aufgeschlüsselt werden.
  • Die Kosten pro Meilenstein müssen ebenfalls aufgeschlüsselt sein (es reicht bspw. nicht aus für einen Arbeitsschritt pauschal CHF 60’000 anzusetzen, sondern es muss dargelegt werden, welche und wieviel Arbeitsleistungen darin stecken, wieviel Sachaufwendungen usw.).
  • Bei Personalkosten soll ersichtlich sein, wieviel Arbeitsstunden pro Funktion/Position je
17. In welcher Höhe sind Personalkosten der Projektmitarbeitenden anrechenbar?
Für die Bemessung der anrechenbaren Personalkosten für Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter gelten folgende Brutto-Höchstsätze:
  • Projektleiterin/Projektleiter und deren Stellvertreterin/Stellvertreter; Beratungstätigkeit/fachliche Expertentätigkeit CHF 140/h;
  • Fachliche Tätigkeiten CHF 100/h;
  • Sachbearbeitung/administrative Tätigkeit CHF 70/h.
Werden Overheadkosten und andere allgemeinen Kosten bereits vom Kanton oder Bund finanziert sind tiefere Ansätze für die Personalkosten zu verwenden (siehe Frage 18).

Personalkosten sind für die, im Projekt massgeblich involvierten Personen aufzunehmen (Projektträger und Projektpartner). Externe Personalkosten, die nicht durch die Projektträger getragen werden, sind gemäss den Offerten in die Finanzplanung aufzunehmen.

18. Welche Informationen müssen aus dem Finanzierungsplan ersichtlich sein?
Bei der Finanzierungsplanung wird auf folgende Fragen geachtet:
  • Wie realistisch ist die Finanzplanung?
  • Existieren Zusagen / Garantien?
  • Gibt es Vergleichszahlen? Sind diese Zahlen einbezogen (Kostensätze / Benchmarks / sind die Kalkulationssätze marktgerecht und realistisch)?
  • Sind die Ertragspositionen untereinander verhältnismässig?
  • Ist der Stand der Finanzierung angegeben pro Ertragsposition? (gesichert, angefragt oder offen)
Im Finanzierungsplan sind die Beträge nach folgenden Positionen zu unterteilen:
  • Eigenleistung durch die Projektträger und -partner (Arbeitsleistungen, Sachleistungen, finanzielle Mittel)
  • Weitere Drittmittel (Fördermittel der öffentlichen Hand, Stiftungen, Spenden etc.)
  • Allfällige Projekterträge (Verkauf von Produkten und Dienstleistungen)
  • Weitere Fördermittel von Seiten des Kantons Graubünden
  • Bereits gesprochene Fördermittel von GRdigital
Der Stand der Finanzierung (gesichert, angefragt oder offen) ist pro Position anzugeben. Vom anrechenbaren Projektbudget können maximal 50% als Förderbeitrag durch den Kanton gewährt werden. Andere Förderbeiträge des Kantons an das Projekt werden auf die maximal möglichen 50% Fördersumme angerechnet. Es besteht kein Anspruch auf 50% -Finanzierung durch einen Förderbeitrag von GRdigital.

Im Eingabeformular ist der bei GRdigital beantragte Betrag anzugeben. Die Begründung für die Höhe des Betrags ist in der Gesuchsvorlage zu erläutern.

19. Welche Kosten sind für Dienstleistungen, die durch das Projekt eingekauft wurden, anrechenbar?
Für das Projekt eingekaufte Dienstleistungen Dritter gelten als externe Dienstleistungen. Die effektiven Beträge können angerechnet werden.
20. Welche Kosten sind nicht anrechenbar?
Folgende Kosten sind nicht anrechenbar:
  • Kosten, die bereits für Vorarbeiten angefallen sind, sind in der Regel nicht anrechenbar. Es besteht die Möglichkeit ein Gesuch für Vorprojekte einzureichen.
  • Personalkosten: Handelt es sich bei Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeitern um Beitragsempfänger oder Auftragnehmer des Kantons, ist sicherzustellen, dass es nicht zu einer Doppelfinanzierung der Arbeitszeit und der Overheadkosten der entsprechenden Mitarbeiten- den kommt. Für Angestellte des Kantons Graubünden können keine Personalkosten verrechnet werden.

Definition Overheadkosten: Kosten, die die Grundausstattung der Projektpartner betreffen, sowie Spesen.

21. Ab welchem Zeitpunkt sind Leistungen anrechenbar?
Leistungen sind ab Förderentscheid seitens Kanton Graubünden anrechenbar. Dies ist so im Finanzhaushaltsgesetz (Artikel 45) geregelt. Gesuchsstellern wird daher empfohlen genügend Zeit für die Erarbeitung der Unterlagen und Evaluation durch GRdigital einzuplanen. Wir empfehlen hierfür eine Zeitspanne zwischen 3-6 Monaten. Vorarbeiten sowie Leistungen, die vor dem Förderentscheid finanziert werden müssen, können nicht über GRdigital ersucht werden.

Nach der Gesuchseinreichung

22. Wie geht es weiter, wenn Ihr Gesuch eingereicht ist?
In einem ersten Schritt überprüft die Geschäftsstelle die Vollständigkeit und Erfüllung der formellen Voraussetzungen Ihres Gesuchs. Sind diese erfüllt, werden aus dem Fachrat Experten bestimmt, welche das Gesuch inhaltlich evaluieren (bei Kleinprojekten nur ein Experte). Auf Basis dieser inhaltlichen Beurteilung erstellt die Geschäftsstelle ein Dossier zum Projekt zuhanden des Vorstands GRdigital inklusive einer Empfehlung der Beitragshöhe. Der Vorstand gibt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller laufenden und neu zu beurteilenden Projekten eine positive oder negative Förderempfehlung für jedes Projekte zuhanden des Kantons ab. Der definitive Förderentscheid liegt bei der Kantonsregierung, welche eine entsprechende Verfügung herausgibt. Im Fall eines positiven Entscheids wird mit der Projektträgerschaft eine eine Fördervereinbarung abgeschlossen, welche Meilenstein und Auszahlungsmodalitäten des Förderbetrags enthält.
23. Wie lange dauert die Gesuchbearbeitung?
Unser Ziel ist es, Gesuche so zügig wie möglich zu bearbeiten, damit du schnell weisst, ob und wie du in deinem Vorhaben unterstützt werden.

Dafür sind wir darauf angewiesen, dass wir von dir alle notwendigen Informationen und Angaben bei der Gesucheinreichung erhalten. Die Geschäftsstelle GRdigital steht für Rücksprachen und Begleitung bereits vor Gesucheinreichung zur Verfügung.

Sind die formalen Gesuchvoraussetzungen erfüllt setzen wir alles daran, den materiellen Gesuchprozess bis zur Förderempfehlung zuhanden des Kantons so schnell wie möglich abzuwickeln. Je nach Umfang des Gesuchs, terminlicher Verfügbarkeit geeigneter Fachexperten und anderer zeitlicher Rahmenbedingungen kann dies jedoch unterschiedlich lange dauern. Zudem ist zu beachten, dass die Regierung über die Gesuche entscheidet.

24. Wie erfahre ich den Stand meines Gesuchs?
Die Geschäftsstelle informiert Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller über den Eingang ihres Gesuchs und damit den Start des Gesuchprozesses. Ausserdem informiert die Geschäftsstelle nach der Weiterleitung der Förderempfehlung durch GRdigital an den Kanton.
25. Wie erfahre den Entscheid meines Gesuchs?
Du erhältst eine schriftliche Verfügung des Entscheides vom Kanton.
26. Was wird in der Fördervereinbarung festgehalten?
Die Fördervereinbarung wird im Minimum den Auszahlungsplan der bewilligten Fördermittel beinhalten. Da die Auszahlung der Mittel bei grösseren Projekten an das Erreichen definierter Meilensteine gekoppelt ist, werde auch die Meilensteine Gegenstand der Vereinbarung sein.
27. Wie verläuft die Berichterstattung?
Die Details der notwendigen und angemessen Berichterstattung befinden sich aktuell in Klärung. Grundsätzlich gilt: Die Projektträgerschaft und Projektmitarbeitenden sollen sich auf die Projektarbeit konzentrieren können; Berichterstattung sowie Controlling werden der Projektgrösse entsprechend gestaltet.
28. Was ist, wenn ich Meilensteine nicht einhalten kann?
Uns ist bewusst, dass alle im Rahmen von GRdigital geförderten Projekte Innovationscharakter haben. Der Projektverlauf ist mit mal mehr mal weniger Unsicherheiten und Risiko behaftet und im Vorfeld definierte Meilensteine können vielleicht nicht gehalten werden bzw. werden sogar obsolet. Diesen Umständen wird bei der Zwischenevaluation der geförderten Projekte Rechnung getragen. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.